Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Firma Abschleppdienst Georg Stranger ist ein privater Abschleppdienst (Einzelunternehmen). Wir übernehmen Aufträge für Pannenhilfen, Abschleppungen, Kran- und Seilbergungen, Überstellungen und Transporte direkt von unseren Kunden und von unseren Vertragspartnern (Versicherungen und Touringclubs), welche für Ihre Kunden und Mitglieder die Pannenhilfen und Abschleppungen im Rahmen der Mitgliedsvereinbarung bzw. des Versicherungsvertrages organisieren und vermitteln.

 

2. Für Schäden, die durch eine Fahrzeugbergung und Be- und Entladung entstehen, wird keine Haftung übernommen. Der Fahrzeuglenker ist dazu verpflichtet, eventuelle Schäden bzw. Bedenken sofort zu melden und mit dem Abschleppfahrer abzuklären. 

 

3. Für Vermögensschäden sowie Sachfolgeschäden wird keine Haftung übernommen.

 

4. Wird das Fahrzeug am Gelände der Firma Abschleppdienst Georg Stranger abgestellt (5511 Hüttau Nr. 53), fallen ab dem ersten Tag EUR 15,-- (inkl. Ust.) Standgebühren an. Diese sind bei Abholung des Fahrzeuges zu entrichten. Der Fahrzeugbesitzer ist dafür verantwortlich die Standdauer seines Fahrzeuges so kurz wie möglich zu halten. 

 

5. Der Fahrzeuglenker- und/oder Besitzer ist dafür verantwortlich, sofort oder so schnell wie möglich sämtliche Wertsachen aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für Diebstahl wird keine Haftung übernommen. 

 

6. Der Fahrzeuglenker- und/oder Besitzer ist dafür verantwortlich, sich so schnell wie möglich um sein abgeschlepptes Fahrzeug zu kümmern und weitere Schritte einzuleiten (Abholung, Verschrottung, Weitertransport, usw.) - siehe auch Punkt 4 / Standgebühren. 

 

7. Für Schäden (durch zB. Frost, Hagel, höhere Gewalt, usw.) am Fahrzeug, die während der Standdauer entstehen, wird keine Haftung übernommen (Stellplatz ist nicht überdacht). 

 

8. Fahrzeuge werden erst bei vollständiger Bezahlung aller anfallenden Kosten (wie zB.: Abschleppkosten, Standgebühren, usw.) herausgegeben (= unternehmerisches Zurückbehaltungsrecht).